Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle derzeitigen und künftigen Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen der Firma Carskin Folientechnik und ihren Geschäftspartnern, auch dann, wenn die Firma Carskin Folientechnik nicht in jedem einzelnen Fall Bezug nimmt. Alle Geschäftsabläufe und Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Anderer AGB´s werden nicht anerkannt.

 

Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend. Sie erlangen Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung oder Fakturierung des Auftrages durch uns. Für produktionstechnische Änderungen, die einen geänderten Rohstoffeinsatz erfordern, behalten wir uns eine Anpassung des Lieferpreises vor.

Bestellungen, Genehmigungen, Statik

Bestellungen sind schriftlich einzureichen. Für Übermittlungsfehler, sowie Fehler, die durch undeutlich geschriebene Bestellungen oder durch undeutliche Beschreibungen in Bestellungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Bei Auftragserteilung im Namen Dritter haftet der Besteller für die Richtigkeit des Auftrages und die Bezahlung der gesamten Forderung. Ist eine Bestellung erteilt, besteht die Gültigkeit des Vertrages unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Die Beschaffung der Genehmigung ist Sache des Bestellers, die Kosten und Gebühren sind vom Auftragsteller zu tragen. Ist für die Genehmigung eine Statik erforderlich sind die Kosten ebenfalls vom Auftragsteller zu tragen.

Preise

Das Entgelt für unsere Leistungen richtet sich nach den zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden Preisen. Liegt zwischen unserer Angebotsannahme und der Auftragserteilung ein Zeitraum von mehr als zwei Monaten, so behalten wir uns wegen zwischenzeitlicher Materialpreiserhöhungen und Lohnsteigerungen eine entsprechende Preiserhöhung bei der Lieferung vor. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Versand- und Verpackungskosten werden extra berechnet und sind vom Besteller zu tragen.

GEWÄHRLEISTUNG

DIE REGULÄRE GEWÄHRLEISTUNG BETRÄGT 2 JAHRE. GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE DES KÄUFERS WEGEN MÄNGEL DER WARE BESTEHEN EBENFALLS 2 JAHRE. DAS RECHT DES KÄUFERS, RÜCKGÄNGIGMACHUNG DES KAUFVERTRAGES (WANDLUNG) ZU VERLANGEN, IST AUSGESCHLOSSEN. EBENFALLS AUSGESCHLOSSEN SIND WEITERGEHENDE ANSPRÜCHE UND FOLGEKOSTEN DURCH DEN GEWÄHRLEISTUNGSANSPRUCH. DER KÄUFER MUSS DEM VERKÄUFER EINE ANGEMESSENE NACHFRIST VON MINDESTENS 4 WOCHEN EINRÄUMEN, UM EINE AUSBESSERUNG BZW. EINE NEUPRODUKTION VORNEHMEN ZU KÖNNEN .SOLLTE SICH DIE AM FAHRZEUG VERKLEBTE FOLIE, BEDINGT DURCH SCHLECHTES WETTER, SCHNEEFALL ODER STARKEM REGEN, IM ZEITRAUM VON 3 WOCHEN NACH AUSLIEFERUNG LÖSEN ODER NICHT KORREKT HALTEN, BESTEHT KEIN ANSPRUCH AUF GARANTIE, AUSTAUSCH ODER RÜCKERSTATTUNG. EIN FRISCH FOLIERTES FAHRZEUG SOLLTE UNBEDINGT 1 WOCHE IM TROCKENEM STEHEN SOWIE MINDESTENS 2 WOCHEN NACH EINER NEUEN FOLIERUNG NICHT DURCH EINE WASCHANLAGE GEFAHREN WERDEN. DA BEI DER VERKLEBUNG DER FOLIEN AUF DEM FAHRZEUG U.A. AUF DEM LACK GESCHNITTEN WIRD, SIND TROTZ GROSSER SORGFALT BESCHÄDIGUNGEN DER LACKOBERFLÄCHE UND DES LACKES MÖGLICH. SOMIT SIND DIESBEZÜGLICH REKLAMATIONSANSPRÜCHE GENERELL AUSZUSCHLIESSEN. DAS FOLIERTE FAHRZEUG MUSS NACH 4 WOCHEN ZUR ENDKONTROLLE UND BEGUTACHTUNG BEIM VERKÄUFER (Carskin Folientechnik) VORGEFÜHRT WERDEN.DIE GARANTIE UND GEWÄHRLEISTUNG BEGINNT ERST MIT DER NOTWENDIGEN ENDKONTROLLE UND BEGUTACHTUNG DES FOLIERTENFAHRZEUGES DURCH DEN VERKÄUFER.DIE BESTANDENE ENDKONTROLLE MUSS DURCH DIE UNTERSCHRIFT DES VERKÄUFERS DOKUMENTIERT ,UND DADURCH ALS BESTANDEN UND ANERKANNT, WERDEN.SOLLTE DAS FAHRZEUG NICHT NACH 4 WOCHEN AB AUSLIEFERUNG ZUR KONTROLLE VORGEFÜHRT WERDEN, BESTEHT KEIN ANSPRUCH AUF GARANTIE UND/ODER GEWÄHRLEISTUNG

 

Toleranzen, Mengenabweichungen, Korrekturen

Für alle von uns angegebenen Maße, Farbtöne usw. gelten die branchenüblichen oder dem Verwendungszweck vertretbaren Toleranzen. Bei Druckerzeugnissen behalten wir uns eine Mehrlieferung oder Minderlieferung von bis zu 10% vor. Korrekturvorlagen sind vom Auftraggeber insbesondere im Hinblick auf den Verwendungszweck des Gesamtauftrages genau zu überprüfen. Fehlerkorrekturen sind dabei deutlich zu kennzeichnen.

MÄNGELRÜGEN

• A. DER KUNDE IST VERPFLICHTET, DAS FAHRZEUG ODER DEN FOLIERUNGSGEGENSTAND NACH ÜBERGABE UNVERZÜGLICH AUF SCHÄDEN, FEHLER UND VOLLSTÄNDIGKEIT ZU ÜBERPRÜFEN. OFFENSICHTLICHE MÄNGEL UND FEHLER SIND UNVERZÜGLICH, SPÄTESTENS ABER INNERHALB VON 2 TAGEN GERECHNET AB ÜBERGABE SCHRIFTLICH ANZUZEIGEN. ANDERENFALLS VERFALLEN DIE GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE. • B. DIE GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE DES KUNDEN BESCHRÄNKEN SICH AUF DAS RECHT DER NACHBESSERUNG ODER ERSATZLIEFERUNG DURCH DIE FIRMA BG’S CARSTYLE. BEI FEHLSCHLÄGEN DER NACHBESSERUNG ODER ERSATZLIEFERUNG KANN EIN PREISNACHLASS VEREINBART WERDEN. • C. DIE KOSTENREGELUNG DES § 476A BGB FINDET KEINE ANWENDUNG. AUS DIESEM GRUNDE IST DIE FIRMA BG’S CARSTYLE NICHT VERPFLICHTET, DIE MIT DER NACHBESSERUNG UND ERSATZLIEFERUNG VERBUNDENEN TRANSPORTUND WEGEKOSTEN UND/ODER ANDERE ERHÖHTE AUFWENDUNGEN ZU TRAGEN. • D. NACHBESSERUNGEN DRITTER, DIE OHNE DIE ZUSTIMMUNG DER FIRMA BG’S CARSTYLE DURCHGEFÜHRT WERDEN, BRINGEN DIE MÄNGELHAFTUNG DER FIRMA BG’S CARSTYLE ZUM ERLÖSCHEN. • E. IM FALLE EINER MÄNGELRÜGE DES KUNDEN IST DIESER NUR IN DEM UMFANG ZU EINER ZAHLUNGSVERWEIGERUNG BERECHTIGT, DER DEM VERHÄLTNIS DER REKLAMIERTEN WAREN ZU DER GESAMTLIEFERUNG ENTSPRICHT. • F. ABWEICHUNGEN BEI BESCHRIFTUNGEN, BESCHILDERUNGEN USW. VON ENTWÜRFEN SIND AUS TECHNISCHEN GRÜNDEN ERLAUBT UND KÖNNEN NICHT BEMÄNGELT WERDEN. • G. FARBABWEICHUNGEN SIND DRUCKER- UND MATERIALBEDINGT MÖGLICH UND UNTERLIEGEN NICHT DER MÄNGELRÜGE.. • H. MIT DER MODERNEN FOLIEN-BESCHICHTUNG ERHALTEN SIE EINE NEUE FARBGEBUNG IHRES FAHRZEUGES UND GLEICHZEITIG EINEN SCHUTZ DES ORIGINAL-LACKES, AUSSERDEM IST DIE FOLIE WASCHANLAGENFEST, BEDENKEN SIE ABER BITTE, DASS DIESE NICHT MIT EINER LACKIERUNG GLEICHZUSETZEN IST. ÜBERLAPPUNGEN SIND LEIDER NICHT IMMER AUSZUSCHLIESSEN. WIR GEWÄHREN AUF DIE FOLIE 2 JAHRE GARANTIE, AUSGENOMMEN SIND STEINSCHLAGSCHUTZBESCHICHTETE TEILE, STOSSSTANGEN UND SPIEGEL. DIE GEWÄHRLEISTUNG BEGINNT MIT DEM TAG NACH DER BESCHICHTUNG DES FAHRZEUGES DURCH UNSERE FIRMA UND IHRER ZAHLUNG BEI ABHOLUNG. DAS FAHRZEUG SOLLTE GEREINIGT UND OHNE WACHSRÜCKSTÄNDE ANGELIEFERT WERDEN. WIR BEHALTEN UNS VOR MEHRAUFWAND SEPARAT IN RECHNUNG ZU STELLEN. WIR VERPFLICHTEN UNS, WÄHREND DER GARANTIEZEIT DIE GELIEFERTEN TEILE, DIE INFOLGE EINES NACHGEWIESENEN FABRIKATIONS-, MATERIAL-, ODER BESCHICHTUNGSFEHLERS DEFEKT GEWORDEN SIND, ENTWEDER KOSTENLOS ZU ERSETZEN ODER IN UNSEREM HAUSE NACHZUBESSERN. DURCH EINE ERBRACHTE GARANTIELEISTUNG WIRD WEDER DIE GARANTIEZEIT VERLÄNGERT NOCH FÜR DIE ERSETZTEN ODER NACHGEBESSERTEN TEILE EINE NEUE GARANTIEZEIT BEGRÜNDET.WEITERGEHENDE ANSPRÜCHE SIND AUSGESCHLOSSEN, BESONDERS SOLCHE AUF MINDERUNG, WANDLUNG ODER SCHADENERSATZ, AUCH VERDIENSTAUSFÄLLE ODER NEBENKOSTEN JEGLICHER ART.

Entwürfe, Schutzrechte

Entwürfe, die von uns erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden, sowie von uns gefertigte Muster, Reinzeichnungen, Filme, Datensätze, Modelle und Werkzeuge bleiben auch nach Bezahlung unser Eigentum. Ebenso bleiben wir Inhaber der hieran bestehenden gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte. Der Auftraggeber sichert uns zu, dass die von ihm an uns gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben, bestehende Patent-, Lizenz-, Warenzeichen-, Geschmacksmusteroder sonstige gewerbliche Schutzrechte, einschließlich Urheberrechte Dritter, nicht berühren und solche Rechte durch die gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben nicht verletzt werden. Eine diesbezügliche Untersuchungspflicht obliegt uns nicht. Im Falle unserer Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung eines solchen Grundrechts, stellt uns der Auftraggeber von sämtlichen, sich hieraus ergebenden Zahlungsverpflichtungen frei.

Liefertermine

Die Angabe von Lieferterminen erfolgt in Arbeitstagen. Alle Lieferungen, die wir nicht ausdrücklich als Fixtermin bestätigen, sind unverbindlich.

Lieferverzögerungen

Schadensersatzansprüche oder ein Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung des Vertrages können nur geltend gemacht werden, wenn die verspätete Lieferung auf unser Verschulden zurückzuführen ist und Sie uns vorher per Einschreiben in Verzug und eine angemessene Nachfrist gesetzt haben. Bei Lieferverzögerungen, die nicht auf unserem Verschulden beruhen, sind wir berechtigt, eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist zu verlangen.

Lieferung

Die Lieferung erfolgt unfrei ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Wir sind zu Teillieferungen und deren Berechnung berechtigt. Unsere Verpackung wird auf Grundlage des Selbstkostenpreises in Rechnung gestellt, eine Rücknahmepflicht durch das Abfallentsorgungsgesetz besteht nicht, da unsere Verpackungen für einen zerstörungsfreien Weitertransport konzipiert sind.

Montage

Bei übernommenen Montagearbeiten wird vorausgesetzt, dass sie ohne Behinderung und Verzögerungen durchgeführt werden können. ln den Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diejenigen Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, dass durch vom Auftraggeber zu vertretende Umstände Verzögerungen eintreten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Hierdurch entstehende Aufwendungen an Arbeits-, Zeit-, und Materialaufwand gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren vor, bis alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, inkl. der Nebenkosten, beglichen sind.

Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen unseres Werkes sind, wenn nicht anders vereinbart, immer innerhalb von 8 Tagen, ab Rechnungslegung, netto zu zahlen. Skonto wird, außer es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, nicht gewährt und bei eigenmächtigem Abzug von uns nachgefordert. Die Ablehnung von Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Bei Zahlungsverzug berechnen wir eine angemessene Verwaltungsgebühr. Die Berechnung von Verzugszinsen bleibt uns vorbehalten. Ist die Erfüllung unseres Zahlungsanspruchs gefährdet, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen.

Haftungsbeschränkungen

Für Schäden unserer Geschäftspartner haften wir nur, wenn diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder seitens unserer Erfüllunsgehilfen beruhen. Für Schäden infolge höherer Gewalt haften wir nicht. Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht, Verschulden bei Vertragsabschluß, unerlaubter Handlung und/oder aus sonstigen Gründen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht wurde. Der Schadensersatzanspruch bezieht sich ausschließlich auf den Lieferungs- und/oder Leistungsgegenstand. Folgeschäden sind von der Haftung ausgeschlossen. Dieses gilt insbesondere auch für Betriebsstörungen, Gebäudeschäden und den Verlust von Daten. Schadensersatzansprüche und Gewährleistungsansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Haftung für Schäden an zu neutralisierenden Objekten wird nicht übernommen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht wurde. Darüber hinaus begrenzt sich die Haftung auf den Auftragswert.

Gewährleistung

Jede Ware gleich ob angeliefert oder persönlich vom Kunden abgeholt – und jede Leistung ist sofort nach Erhalt auf Mängel und ggf. Fehler im Text und der Farbgebung zu untersuchen. Mängelrügen müssen innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Wareneingang bei uns vorliegen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel. Bei Mangelhaftigkeit der Ware oder Montage sind wir wahlweise zur Nachbesserung ,auch mehrfache Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Der Auftraggeber kann nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung eine Ermäßigung des Warenwertes verlangen. Zur Nachbesserung ist uns eine angemessene, branchenübliche Frist zu setzen. Führt der Auftraggeber oder ein von ihm Beauftragter die Nachbesserung durch, so ist unsere Gewährleistung ausgeschlossen. Von der Firma Jehle Werbetechnik GmbH+Co.KG genannte Eigenschaften eines Materials (z.B. Haltbarkeit, Lichtbeständigkeit, Ablösbarkeit von Folien,…) beziehen sich auf Angaben durch die jeweiligen Hersteller, sind grundsätzlich nur Richtwerte und nicht bindend. Der Kunde hat durch Materialtests selbst zu überprüfen ob das Material für den jeweiligen Einsatz geeignet ist. Für Transportschäden haften wir nicht. Diese sind bei Übergabe dem Beförderer zu melden und diesem gegenüber geltend zu machen. Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten ab Abnahme, wenn keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche wegen versteckter Mängel.

Rücktritt vom Kaufvertrag, Umtausch

Rücktritt von einem erteilten Auftrag, Warenumtausch und Warenrückgabe sind nicht möglich. Stimmen wir einem Auftragsrücktritt zu, sind die uns bereits entstandenen Kosten bis zum jeweiligen Stand der Produktion zu ersetzen.

Archivierung, Datenschutz

Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Kundendaten werden gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDGS) gespeichert.

Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand bezüglich unserer vertraglichen Beziehungen mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist der Sitz unserer Firma in Böblingen.

Abwehrklausel

Für alle von uns geschlossenen Verträge gelten ausschließlich unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Schlussbestimmungen

Individualabreden ändern unsere Geschäftsbedingungen nur, sofern sie unsererseits durch die Geschäftsleitung schriftlich bestätigt sind. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Falls Teile dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ rechtsunwirksam sind oder werden, werden die übrigen Teile hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Teile tritt das allgemeine Recht, das dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Teile am nächsten kommt.

Stand Januar 2009

Hier findest du uns:

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